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Vorsicht vor Schlüsseldienst-Abzocke

Wer ohne Schlüssel vor seiner verschlossenen Haustür steht, sollte bei der Beauftragung eines Schlüsseldienstes vorsichtig sein.

Denn in letzter Zeit häufen sich Beschwerden über unverschämte Rechnungen für eine einfache Notöffnung, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg mitteilte. Beträge über 200 Euro seien dabei keine Seltenheit.

Wenn der Schlüsseldienst beispielsweise bei einer zugezogenen, nicht abgeschlossenen Tür, gleich das ganze Schloss auswechseln will, sollte auf das Angebot auf keinen Fall eingegangen werden, raten die Verbraucherschützer. Solche Türen lassen sich nämlich unkompliziert öffnen.

Übrigens hielt das Amtsgericht München die Rechnung eines Schlüsseldienstes von 180 Euro für das Öffnen einer Wohnungstür für völlig überzogen. Angemessen gewesen wäre eine Vergütung von 50 Euro. Die Überhöhung der Kosten um mehr als 250 Prozent wertete das Gericht als Wucher. Der Schlüsseldienst musste daher 130 Euro an den geprellten Kunden zurückzahlen.

Laut Verbraucherzentrale bietet nicht immer der Schlüsseldienst mit der größten Werbung das kostengünstigste Angebot. Besser fahre man meist mit einem Handwerker aus der Nachbarschaft. Vor der Auftragserteilung sollte der Preis, einschließlich der Kosten für den Anfahrtsweg, erfragt werden. Zudem empfehle sich ein Preisvergleich.

Bezahlt werden sollte immer nur gegen Rechnung, und auch nur, was vereinbart wurden. Eine Barzahlung sei unbedingt zu vermeiden. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Rechnung sollte nur unter Vorbehalt oder nur der unstreitige Teil der Forderung bezahlt werden.

Bericht SWR aktuell Juli 2017