Skip to main content

Feststellanlagen

Der Gesetzgeber verlangt, dass Feuerschutzabschlüsse ständig geschlossen sind (MBO, LBO usw.) Dieser vorbeugenden Brandschutz ist wichtig, denn gerade die gefährlichen Rauch- und Brandgase werden durch die Feuerschutzabschlüsse wirkungsvoll an der Ausbreitung gehindert. 
 
Dies deckt sich nicht immer mit den Bedürfnissen der Nutzer. In Hotels, Kindergärten, Krankenhäusern und Betrieben brauchen Sie beispielsweise barrierefreie Durchgänge für ungestörten Publikumsverkehr und reibungslose Betriebsabläufe. 
Diese beiden gegensätzlichen Forderungen werden durch Feststellanlagen erfüllt. 
 
Sollte also eine Brandschutztür zur Erfüllung individueller Bedürfnisse der Nutzer zeitweilig offen gehalten werden, so ist die Verwendung einer bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlage (siehe z. B. DIN 18082) vorgeschrieben. 
 
Das Prinzip ist einfach, aber äußerst effektiv. Die Feuerschutzabschlüsse sind mit einem Türschließer und einem Feststeller ausgestattet. Im Normalfall hält der Feststeller, ein Elektromagnet, die Türe geöffnet. Das Publikum kann ungehindert passieren, Betriebsabläufe werden nicht behindert, Brandmelder überwachen die kritischen Zonen. 
 
Tritt nun ein Gefahrenfall ein, erkennen die Brandmelder völlig selbständig selbst kleine Konzentrationen von Rauch- und Brandgasen. Sie geben Ihre Meldung sofort an einen Rauchschutzschalter weiter. Dieser stoppt die Stromzufuhr zum Elektromagneten und der Türschließer schließt die Türe automatisch und völlig selbständig.
 
Befinden sich noch Personen in der Brandregion, können diese durch die Türen entkommen, der Türschließer sorgt nach jedem Durchgang für rauchdicht verschlossene Türen.

Unser Unternehmen bietet Ihnen sämtliche Komponenten für ein funktionierendes System: Brandmelder, Rauchschutzschalter, Haftmagnete und Gegenplatten sowie Unterbrecher-Tasten. 

Alle Elemente dieses Systems sind aufeinander abgestimmt und sorgfältig geprüft. Zum sicheren Schutz von Mensch und Material. 

Unser Unterenehmen ist autorisiert, die Abnahme, Prüfung und Wartung gemäß den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin, vorzunehmen.