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Rauchwarnmelder

Die Landesregierungen Berlin & Brandenburg haben am 28.04.2016 (für Brandenburg) und am 01.06.2016 (für Berlin), die Einführung der gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht beschlossen.

In Berlin tritt das Gesetz ab 01.01.2017 für Neubauten und bis 31.12.2020 für alle Bestandsbauten, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung in Kraft.

In Brandenburg tritt das Gesetz ab 01.07.2016 für Neubauten und bis 31.12.2020 für alle Bestandsbauten, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung in Kraft.

In der neuen Landesbauordnung § 48 Abs.4 wir die gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern festgelegt

 

"Demnach müssen in Wohnungen alle Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Für Neubauten gilt die Pflicht zum Einbau  von Rauchwarnmeldern sofort, für bestehende Wohnungen wird eine Übergangsfrist , bis zum 31.12.2020 eingeräumt.  Der Nachweis über die erfolgte Installation und die jährlich vorgeschriebene Wartung, nach DIN 14676 ist vom Eigentümer zu erbringen.

Für die Installation, die Wartung und Dokumentation von Rauchwarnmeldern, wird empfohlen, auf geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder zurückzugreifen, da diese Fachkräfte speziell für diese Arbeiten geschult sind und die notwendige Zertifikation nach DIN 14676 besitzen, schriftliche Dokumentationen und Nachweise für Eigentümer und Hausverwaltungen auszustellen.