Rauchschutztüren
Rauchschutztüren müssen selbstständig schliessen, um im Brandfall ein Durchdringen von Rauch zu verhindern.
Mithilfe passender Nachrüstsysteme ist es heutzutage auch problemlos möglich, an bereits vorhandene Feuerschutzabschlüsse eine Rauchschutzfunktion nachzurüsten. Bevor dies geschieht, sollte allerdings mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gesprochen werden, um alle Schritte planen zu können.
Eine Rauchschutztür hat die Aufgabe, bei einem Brandfall den Durchtritt von Rauch so lange wie möglich zu verhindern. Sie werden u.a. für die Unterteilung von Fluren mit einer Länge von mindestens 30 Metern, sowie als Treppenhaus- und Flurabschluss verwendet. Dadurch sollen rauchfreie Zonen und Flucht- beziehungsweise Rettungswege entstehen, damit das jeweilige Gebäude sicher verlassen und evakuiert werden kann. Rauchschutztüren müssen wie auch Feuerschutztüren von allein schließen und mit einem Fallenschloss und einer umlaufenden Dichtung versehen sein. Eine Offenhaltung ist nur mit einer speziellen und zugelassenen Feststellanlage möglich. Die Türen müssen mit speziellen Schlössern ausgestattet sein, die über eine gefederte Falle verfügen.
Bei Feuerschutztüren ist die Schutzwirkung (Feuerwiderstandszeit) zeitlich begrenzt, bei Rauchschutztüren kann dies nicht sicher gesagt werden. Denn das tolerierte Rauchvolumen ist unter anderem von den Ventilationsbedingungen (der Luftwechselrate) und der Größe und vor allem der Höhe des jeweiligen Raumes abhängig. Grob wird davon ausgegangen, dass ein ungefähr 30 Meter langer Flur bei den aktuellen Grenzwerten und bei einem sogenannten Entstehungsbrand circa zehn Minuten ohne das tragen einer Atemschutz-Ausrüstung sicher passiert werden kann.
Rauchschutztüren sind mit dreiseitig umlaufenden Dichtungen ausgestattet. Sie können aus unterschiedlichen Materialien bestehen, wie zum Beispiel aus Stahl, Glas oder Holz. Im Bodenbereich sind sie mit einer absenkbaren Bodendichtung versehen. Zweiflügelige Türen müssen laut DIN 18095 an jedem Flügel einen Türschließer und einen sogenannten Schließfolgeregler haben.
Rauchschutztüren für mehr Sicherheit
Rauchschutztüren müssen überall dort eingebaut werden, wo ihr Einsatz nach bauaufsichtlichen Vorschriften für Rauchschutztüren verlangt werden.
Wo werden Rauchschutztüren vom Gesetzgeber gefordert?
Rauchschutztüren sind mit einem Kennzeichnungsschild versehen, auf dem die Normbezeichnung, die Hersteller-Produktbezeichnung, die Nummer und das Datum des Prüfzeugnisses und das Herstellungsjahr angegeben sind.
Rauchschutztüren werden vom Gesetzgeber in unterschiedlichen Gebäuden, Unternehmen und bestimmten öffentlichen Einrichtungen gefordert. Laut DIN 18095 müssen sie einen freien und vor allem sicheren Fluchtweg gewährleisten. Denn in den letzten Jahren zeigte sich immer häufiger, dass bei einem Brand nicht die Wärmeentwicklung, sondern vielmehr die Rauchentwicklung die größte Gefahr darstellt. Die hierfür verbauten Türen werden normgerecht gefertigt. Beim Fachhändler kann zudem das passende Zubehör erworben werden, wie zum Beispiel Profilzylinder, Dübelpakete oder bauaufsichtlich zugelassene Schrauben oder Beschläge. Grundsätzlich müssen Türen für den Rauchschutz von Werk aus als solche gekennzeichnet sein. Vor dem Kauf sollte zudem auf die DIN 18095 geachtet werden, da diese bauaufsichtlich eingeführt wurde und in ganz Deutschland gilt.
Eine Rauchschutztür kann dafür sorgen, gefährlichen Rauch bei einem Brand möglichst lange zurückzuhalten. Dadurch können die Menschen das Gebäude problemlos verlassen, ohne dabei eine Schutzausrüstung tragen zu müssen. Mithilfe spezieller Nachrüstsysteme können bereits bestehende Feuerschutzabschlüsse problemlos zu einer Rauchschutztür umgerüstet werden. Allerdings sollte im Vorfeld mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über alle geplanten Schritte gesprochen werden. Die Türen werden normgerecht gefertigt und müssen bestimmten Anforderungen entsprechen.