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Prüfung und Wartung von Feststellanlagen

Jährlich entstehen in Deutschland ca. 200.000 Brände, die verheerende Schäden anrichten.

Gerade deswegen stecken hinter erfolgreichem Brandschutz viele signifikante Komponenten: Um im Ernstfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern, werden Räume mit über 40m Länge oder 1600m² Grundfläche in Brandabschnitte unterteilt.

Hier finden BRANDSCHUTZTÜREN UND -TORE ihre Anwendung. Diese Türen und Tore sind das Bindeglied zwischen anlagentechnischem und bautechnischem Brandschutz. Um den bautechnischen Brandschutz zu gewährleisten, müssen sie daher zuverlässig schließen und im Ernstfall höchsten Belastungen und Temperaturen standhalten.

Für das zuverlässige Schließen der Brandschutztüren und -tore sorgen zum einen TÜRSCHLIESSER. Diese bewirken, dass eine Tür ohne Feststellung hinter der durchgehenden Person automatisch zufällt. Eine ständig offen stehende Tür mit Feststellvorrichtung ist wiederum an eine FESTSTELLANLAGE angeschlossen, die die Tür im Brandfall zugehen lässt. Auch Türen, die mit einem TÜRANTRIEB versehen sind – z.B. sich per Sensor öffnende Drehtüren –, müssen immer mit einer Feststellanlage gekoppelt sein, um eine frühzeitige Detektion und Schließung sicher zu stellen. Nur bei einer sachgerechten Instandhaltung und Wartung aller Komponenten kann die volle Funktionsbereitschaft des gesamten Systems gewährleistet werden!

Da der Betreiber für die ständige Funktionsfähigkeit der selbstschließenden Brand- und Rauchschutztüren verantwortlich ist, empfehlen wir einen Wartungsvertrag zwischen dem Betreiber und uns als Fachbetrieb für Feuerschutzabschlüsse. Dieser Wartungsvertrag ist bei Türelementen mit Feststellanlage vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Durch die Wartung muss sichergestellt sein, dass alle Teile der Türelemente funktionstüchtig sind/ bleiben. Im anderen Fall sind diese Teile zu ersetzen. Bei der Durchführung der Wartungsarbeiten (evtl. Austausch von defekten Beschlagsteilen, Glas etc.) sind die Bestimmungen der entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassung für Feuerschutztüren bzw. des allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses für Rauchschutztüren einzuhalten.

 

RECHTLICHER HINWEIS: ACHTUNG: HAFTUNGSRISIKO

Kann im Schadensfall kein Nachweis über eine ordnungsgemäße Instandhaltung erbracht werden, drohen:

  • Schadensersatzforderungen nach §280 BGB
  • Ausfall von Versicherungsschutz
  • Strafrechtliche Verfolgung bei Sach- und Personenschäden
  • Existentielle Bedrohung für Betreiber und Wartungsunternehmen