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Rettungswege

Fluchttürsysteme
für Deutschland und Europa

In Europa gibt es seit dem 01.04.2003 für Fluchttürsysteme neue Vorschriften.
 
Diesen Vorschriften wurden zwei Normen zu Grunde gelegt:
- DIN EN 179 für Notausgangsverschlüsse
- DIN EN 1125 für Panikverschlüsse

DIN EN bedeutet, dass bestehende nationale Normen in eine einheitliche europäische Norm umgewandelt, also harmonisiert wurden. Neue Vorschriften ziehen auch immer neue Vorgehensweisen mit sich, denen die Firma M&R mit Kompetenz begegnen wird. Bisher war es möglich Anti-Panik-Schlösser mit jedem gewünschten Schließblech und Beschlag frei zu kombinieren. Durch die Normung ist fest gelegt, dass diese Komponenten gemeinsam, als ein Verschlusssystem, geprüft, zertifiziert und gekennzeichnet werden müssen. Nur so ist eine abgestimmte Funktion gewährleistet.

 

EN 179

EN 1125

Notausgänge nach DIN EN 179

Notausgänge nach DIN EN 179 sind vor gesehen für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Hierbei kann es sich um Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden handeln, die nur von autorisierten Personen (beispielsweise Personal) genutzt werden. Die Wahl der Beschlagelemente beschränkt sich hierbei auf Drücker und Stoßplatten. Auch die Beschläge müssen den genauen Vorschriften der Normen gerecht werden.

Paniktüren nach DIN EN 1125

Paniktüren nach DIN EN 1125 kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz. Die Besucher dieser Gebäude kennen die Funktion der Fluchttüren nicht und müssen diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können. Hiervon sind beispielsweise Flughäfen, Einkaufszentren, Krankenhäuser, Schulen oder öffentliche Verwaltungen betroffen. Die Wahl der Beschlag elemente beschränkt sich in diesem Fall auf Stangengriffe und Druckstangen. Die Beschläge unterliegen genauen Vorschriften um eine sichere und dauerhafte Funktion gewährleisten zu können.